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Grundsätze ordnungsgemäßer Planung

Prof. Dr. Werner Gleißner im Gespräch

In dieser Folge sprechen wir über die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GOP 3.0), die der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) 2022 veröffentlicht hat. Während es in der Buchhaltung seit Jahrzehnten klare Standards gibt, herrscht in der Unternehmensplanung oft „Freestyle“. Die GOP wollen diese Lücke schließen und zeigen, welche Mindestanforderungen eine professionelle Planung erfüllen sollte.

Besonders relevant wird das Thema durch das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz), das seit 2021 alle haftungsbeschränkten Unternehmen zur Krisenfrüherkennung verpflichtet.

> Vorstand der FutureValue Group AG

> Honorarprofessor für Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkt Risikomanagement) an der TU Dresden

> Vorstand der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts)

> Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krisenmanagement (DGfKM)

> Planung ist kein Freestyle – Die GOP definieren klare Mindestanforderungen analog zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung

> Integration ist entscheidend – GuV-Planung allein reicht nicht; Erfolgs-, Bilanz- und Cashflow-Planung müssen verzahnt sein

> Erwartungswerte ≠ Zielwerte – Für Entscheidungen braucht es erwartungstreue Planwerte, für die Steuerung ambitionierte Zielwerte

> StaRUG betrifft alle GmbHs – Seit 2021 sind alle haftungsbeschränkten Unternehmen zur Krisenfrüherkennung verpflichtet

> GOP erfüllen gesetzliche Anforderungen – Eine GOP-konforme Planung ist die Basis für ein wirksames Krisenfrüherkennungssystem

> Auch für den Mittelstand umsetzbar – Schrittweise Annäherung ist möglich und sinnvoll

Sie möchten das Thema für Ihr Unternehmen einordnen?

Ein erstes Gespräch schafft Klarheit – über Ihre Anforderungen, die richtigen Tools und den sinnvollen nächsten Schritt.

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